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Seminarübersicht

Seminarübersicht als
Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis inkl. aktuellen BDSG Novellen - Zertifizierungskurs
Gemäß § 4f Absatz 3 Satz 1 BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer "die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde" besitzt. Der interne Datenschutzbeauftragte hat deswegen nach § 4f Absatz 3 Satz 7 BDSG einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen "zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde". Dies gilt ausdrücklich sowohl hinsichtlich der hierfür erforderlichen Freistellung von der Arbeit als auch für die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber.

Unser Experten-Zertifikat, das die Teilnehmer nach bestandener Prüfung erhalten, ermöglicht es erfahrenen Beratern und Mitarbeitern im Umfeld der IT-Sicherheit, ihre Kompetenz eindeutig zu belegen.
Ziel / Nutzen
Datenschutz ist Pflicht - auch für privatwirtschaftliche Unternehmen!

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definiert die Regel, mit denen in Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgegangen werden muss. Dazu gehört auch die Bestellung eines bzw. einer betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn mehr als neun Personen regelmäßig mit Hilfe von IT mit personenbezogenen Daten arbeiten.

Die Praxis zeigt immer wieder, dass die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes nicht oder nur unzureichend eingehalten werden. Ein solch "ignoranter" Umgang mit dem BDSG kann hohe Haftungs- und Schadensansprüche auslösen, wie die jüngsten Datenskandale in beeindruckender Weise belegt haben.

Unser Seminar zeigt Ihnen die wesentlichen, datenschutzrechtlichen Anforderungen aus dem BDSG und hilft Ihnen einfache Rechtsfragen selbst zu lösen.

PRÜFUNG: (Bitte in der Online-Anmeldung separat anklicken, wenn Sie die Prüfung absolvieren möchten.)
50,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. Zertifikat der CBT Training & Consulting GmbH nach bestandener Prüfung. Das "Zertifikat" wird vom Rechtsanwalt/Dozent unterzeichnet.
Zielgruppe
Geschäftsführung sowie Führungskräfte, die einen fundierten Überblick über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen haben müssen. (Angehende) Datenschutzbeauftragte, Personalleiter, IT-Leiter, IT-Mitarbeiter, Vertriebs- und Marketingleitung, Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem Arbeitnehmerdatenschutz beschäftigen.
Voraussetzungen
Besondere Vorkenntnisse sind für die Teilnahme an diesem Seminar nicht notwendig.
Inhalte
- Allgemeine Anmerkungen zu den aktuellsten Novellierungen des BDSG
- Auswirkungen des Arbeitnehmerdatenschutzes
- Der Datenschutzbeauftragte und Compliance Anforderungen
- Datenschutzkonzepte aus der Praxis


o Die Historie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
- Historie des Datenschutzes
- Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Das Bundesdatenschutzgesetz

o Grundlagen des Datenschutzrechts
- Personenbezogene Daten
- Schutzumfang
- Säulen des BDSG
- Systematik von Verbot und Erlaubnis
- Kontrollinstanzen des Datenschutzes
- Rechtliche Risiken
- Kontrollbefugnisse der DS-Aufsicht
- Der Betroffene und seine Rechte
- Praxisbedeutung

o Die BDSG-Novelle I-III
- Stärkung der Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten
- Erhöhung der Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung
- Stärkung des Grundsatzes der Datensparsamkeit und Datenvermeidung
-Informationspflichten bei Datenschutzverstößen
- Stärkung der Datenschutzaufsicht
- Anforderungen an Einwilligungen im Bereich Werbung und Adresshandel
- Beschränkung des Listenprivilegs
- Verschärfung der Vorschriften für das Scoring und für Auskunfteien
- Gesetzgeberische Stärkung der Verschlüsselung
- Verschärfung der Sanktionen

o Arbeitnehmerdatenschutz
- Datenerhebung von Beschäftigtendaten vor dem Beschäftigungsverhältnis
- Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten vor dem Beschäftigungsverhältnis
- Einwilligung vor dem Beschäftigungsverhältnis
- Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis
- Datenverarbeitung und Nutzung im Beschäftigungsverhältnis
- Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis
- Informationspflichten im Beschäftigungsverhältnis

o Die Auftragsdatenverarbeitung
- Konstellationen der Auftragsdatenverarbeitung
- Pflichtangaben in Verträgen
- Prüf- und Dokumentationspflichten

o Die Datenverarbeitung als Mittel zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke (insbesondere für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung)
- Erlaubnis nach § 28 BDSG
- Zulässigkeitsprüfung
- Werbung nach alter Rechtslage (ggf. noch Wirksam für alte Daten)
- Das Listenprivileg nach alter Rechtslage
- Werbung nach neuer Rechtslage
- Ausnahmen vom Opt-In
- Datenübermittlung zu Zwecken der Werbung an Dritte
- Werbung für fremde Zwecke
- Werbung - Übergangsfristen

o Data-Mining und Marketing
- Einschlägige Regelungen
- Datenschutzpyramide
- Erhebung von Kundendaten
- Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- Data Mining und Customer Profiling
- Datenschutzrechtliche Beurteilung
- Abgrenzung der Anwendungsbereiche
- Qualifizierung der Daten
- Telemediengesetz (TMG)

o Online Datenschutz
- Regelungen des Telemediengesetz
- Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz
- Datenerhebung im Internet
- Sonderproblem Cookies
- Sonderproblem IP/Data Tracking (Nutzerprofile und Analyseverfahren)
- Informationspflichten
- Rechte des Betroffenen
- Widerspruch gegen Data Mining

o Der/Die Datenschutzbeauftragte
- Bestellung
- Anforderungen an die/den Datenschutzbeauftragte/n
- Rechtliche Stellung des/der Datenschutzbeauftragten
- Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten
- Schadensersatzrisiko

o Datenschutz Online
- Klassifikation der Bedrohungen
- Dienstspezifische Sicherheitsrisiken
- Lösungsansätze
- Sicherheitsvorkehrungen
- Sicherheitskonzepte

o Grenzüberschreitender Datenverkehr
- Richtlinie 95/46/EG
- Auftragsdatenverarbeitung und grenzüberschreitender Datenverkehr
- Ausnahmen
- Schutzniveau
- Safe-Harbor
- Safe-Harbor (neueste Entwicklungen)
- Verantwortlichkeiten

o Datenschutzkonzepte aus der Praxis
- Die homogene Datenschutzzelle
- Besprechung mit den Teilnehmern
Dozentenprofil
Rechtsanwalt IT-Recht & Datenschutz

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Examen
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2 Tage1.490,00 €1.773,10 €50,00 €
Termine
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München
06.10.2010