
| Datenschutz Update für Datenschutzbeauftragte - Zertifizierungskurs | ||||||||
| Datenschutzrecht & Datensicherheit Der interne Datenschutzbeauftragte hat gemäß § 4f Abs. 3 S. 7 BDSG einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen "zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde". Dies gilt ausdrücklich sowohl hinsichtlich der hierfür erforderlichen Freistellung von der Arbeit im Übrigen sowie der Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber. ![]() Dieses Upgrade-Seminar wird ständig den aktuellsten gesetzlichen Neuerungen angepasst! | ||||||||
| Ziel / Nutzen | ||||||||
| Für die physikalische Sicherheit im Unternehmen ist der Werkschutz zuständig. Doch wie können der digitale Werkschutz und branchenspezifische Anforderungen an die IT eingehalten werden? Das eintägige Seminar versetzt den Teilnehmer in die Lage die angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes zu definieren und umzusetzen. Dabei durchleuchtet das Seminar insbesondere die in hochgefährdeten Branchen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und den digitalen Werkschutz. Hierzu werden anhand von Beispielen aus der Praxis für einzelne Branchen (u.a. Versicherungen, Banken, Energie) gängige Maßnahmen erörtert. Das Update-Seminar baut auf dem Seminar "Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis" auf. Die wesentlichen Neuerungen der Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) -Novelle, als auch die gesetzgeberischen Aktivitäten auf dem Feld des Arbeitnehmerdatenschutzes, werden berücksichtigt. Der Gesetzgeber reagierte auf die vergangenen Datenschutzskandale insbesondere mit einer massiven Erhöhung der Bußgelder, inklusive der Möglichkeit der Abschöpfung von Gewinnen, sowie einer Informationspflicht bei festgestellten Datenschutzverstößen. Technische und organisatorische Maßnahmen sind bei einer Auftragsdatenverarbeitung schriftlich im Vertrag zu fixieren. Darüber hinaus verstärkt der Gesetzgeber die Bedeutung der Verschlüsselung als geeignete Maßnahme zur Einhaltung des Datenschutzes. | ||||||||
| Zielgruppe | ||||||||
| Geschäftsführung sowie Führungskräfte, die einen fundierten Überblick über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen haben müssen. (Angehende) Datenschutzbeauftragte, Personalleiter, IT-Leiter, IT-Mitarbeiter, Vertriebs- und Marketingleitung, Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem Arbeitnehmerdatenschutz beschäftigen. | ||||||||
| Voraussetzungen | ||||||||
| Besuch des Seminars "Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis" oder vergleichbare Vorkenntnisse. | ||||||||
| Inhalte | ||||||||
| Im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes ist mit einer Flut an neuen Vorschriften und als Folge mit erheblichem Handlungsbedarf in der Praxis zu rechnen. Als Mindeststandard sind die bestehenden Prozesse auf Gesetzeskonformität zu überprüfen. Rechtliche Graubereiche werden abgeschafft und durch kodifizierte Handlungsanweisungen ersetzt. Nichtbeachtung führt zu einer erheblichen Exponierung des Unternehmens. o Refresh: Überblick über das Datenschutzrecht o Änderungen durch die BDSG Novelle - Feststellung des Handlungsbedarfs - Stärkung der Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten - Erhöhung der Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung - Stärkung des Grundsatzes der Datensparsamkeit und Datenvermeidung - Informationspflichten bei Datenschutzverstößen - Stärkung der Datenschutzaufsicht - Anforderungen an Einwilligungen im Bereich Werbung und Adresshandel - Beschränkung des Listenprivilegs - Verschärfung der Vorschriften für das Scoring und für Auskunfteien - Gesetzgeberische Stärkung der Verschlüsselung - Verschärfung der Sanktionen o Arbeitnehmerdatenschutz: - Datenerhebung von Beschäftigtendaten vor dem Beschäftigungsverhältnis - Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten vor dem Beschäftigungsverhältnis - Einwilligung vor dem Beschäftigungsverhältnis - Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis - Datenverarbeitung und Nutzung im Beschäftigungsverhältnis - Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis - Informationspflichten im Beschäftigungsverhältnis o Technische und organisatorische Maßnahmen nach § 9 BDSG - Zutrittskontrolle - Zugangskontrolle - Zugriffskontrolle - Weitergabekontrolle - Eingabekontrolle - Auftragskontrolle - Verfügbarkeitskontrolle - Datentrennung o Erläuterung ausgewählter Maßnahmen, insbesondere: - Identity Management - Zwei Faktor Authentifizierung - Biometrieanwendungen - Verschlüsselungskonzept - Content Protection / Information Loss Prevention - Sicherung des Remote Access - Videoüberwachung o Branchenspezifische Sonderanforderungen - Banken - Versicherungen - Energiewirtschaft PRÜFUNG: (Bitte in der Online-Anmeldung separat anklicken, wenn Sie die Prüfung absolvieren möchten.) 50,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. Zertifikat der CBT Training & Consulting GmbH nach bestandener Prüfung. Das "Zertifikat" wird vom Rechtsanwalt unterzeichnet. | ||||||||
| Dozentenprofil | ||||||||
| Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt IT-Recht und Datenschutz. | ||||||||
| Examen | ||||||||
| CBT-Zertifikat | ||||||||
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| Termine | ||||||||
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| München |
|---|
| 03.11.2010 |
| 13.12.2010 |

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